Steuerberater Elmar Still

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Zur Zeit versenden die Thüringer Finanzämter ganz viele geänderte Steuerbescheide für die vergangenen Jahre.
Der Hintergrund dieser Aktion besteht darin, das die Thüringer Finanzverwaltung nun das BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 umsetzt.
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen der letzten Jahre wurden, sofern hierbei die außergewöhnliche Belastungen durch den Abzug der zumutbaren Eigenbelastung gemindert wurden, der Ansatz der Außergewöhlichen Belastung mit einem Vorbehaltsvermerk versehen. Lesen sie hier die ganze Geschichte.

Druckbare Version BFH vom 19.01.2017